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Der Erbrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht und dessen Entwurf eines Erbgesetzes
Satzungsmäßige Aufgabe der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht war es, «die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens zu fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiete des Rechts und der Wirtschaft zu verwirklichen». In diesem Sinne bemühte sich der Erbrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht um das deutsche Erbrecht. Der ...

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